Der Gesundheitssektor unterliegt im öffentlichen wie privaten Bereich einem bemerkenswerten Wandlungsprozess. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern sich ständig; zudem ist das Umfeld von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und anderen Gesundheitseinrichtungen von hohen Qualitätserwartungen bei gleichzeitig zunehmendem Wettbewerbsdruck geprägt.
Kranken-, Unfall- und Pflegekassen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, universitäre Einrichtungen und Verbände im Gesundheitsbereich brauchen daher besondere Beratung, wenn es um die richtige Strukturierung ihrer Aufgaben, um Transaktionen, um den An- und Verkauf von betrieblich zu nutzenden Immobilien, den Abschluss von Betreiber-, Miet- und Pachtverträgen oder die Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen geht. Durch unser umfassendes Beratungsangebot und unser branchenspezifisches Fachwissen finden wir dabei für jeden ein passgenaues Ergebnis. Verlassen Sie sich darauf!
avocado rechtsanwälte verfügen über eine große Praxiserfahrung im Gesundheitssektor. Wir haben bereits viele Anbietende von Gesundheitsdienstleistungen bei der Entwicklung von Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit unterstützt. Dazu zählen u. a. Erweiterungen der gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen, z. B. im Zahnpflegebereich, durch innovative und zugleich gesetzeskonforme Dienstleistungsmodelle sowie die Umsetzung von Telemedizindienstleistungen. Außerdem helfen wir Unternehmen und Einrichtungen aus der Arzneimittel- und Medizinprodukteherstellung bei der Gestaltung von Verträgen über Forschungs- und Entwicklungskooperationen, bei der Produktentwicklung und -kennzeichnung, beim Abschluss von Herstellungsverträgen, Produktzulassungs- und sonstigen behördlichen Genehmigungsverfahren, bei der Verteidigung gewerblicher Schutzrechte sowie beim Transfer geistiger Eigentumsrechte.
Gerade im sensiblen Gesundheitsbereich müssen Transparenz und Qualität großgeschrieben werden. Wir unterstützen Sie in Compliance-Fragen und in Beihilfe- bzw. Zuwendungskonstellationen. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der Vorgaben zum Sozialdatenschutz, in Fragen geistiger Eigentumsrechte und bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.
Betriebliche Abläufe im Gesundheitsbereich hängen im Besonderen von Gebäuden, deren Einrichtung und Nutzungsmöglichkeiten ab. Gebäude des Gesundheitssektors müssen gebaut und instand gehalten, Nutzungsmöglichkeiten geschaffen und vertraglich gesichert werden. Zur Not müssen dabei auch einmal Ansprüche eingeklagt werden. Wir wahren Ihre Rechte.
Im Krankenhaus sowie sonstigen Gesundheitseinrichtungen fallen wie überall Abfälle an. Aber im Unterschied zu den meisten anderen Anfallstellen sind hier besondere hygienische Anforderungen bei deren Erfassung und Entsorgung zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Umsetzung von praktikablen wie rechtssicheren Getrennthaltungs- und Entsorgungskonzepten und der entsprechenden Schulung Ihrer Mitarbeiter:innen. Wir beraten Sie außerdem bei Ihrer Suche nach geeigneten und wirtschaftlichen Entsorgungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Gesundheitsfürsorge steht im engen Zusammenhang mit staatlicher Daseinsvorsorge. Im Gesundheitssektor sind deshalb viele staatliche und halbstaatliche Einrichtungen aktiv sowie solche, die unter Einsatz staatlicher Mittel agieren. Dies bringt besondere Verpflichtungen mit sich, z. B. was den Einkauf von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen angeht. Wir beraten Auftraggeberinnen und Auftraggeber wie Bieterinnen und Bieter in Vergabeverfahren sowohl für klassische Bau-, Liefer- und Dienstleistungen als auch für branchenspezifische Beschaffungsgegenstände wie technisch/medizinische Geräte, Rettungsfahrzeuge, Gesundheitsdienstleistungen, Apothekenleistungen und Leistungen der Abrechnungsprüfung. Außerdem beraten wir Krankenhäuser und Anbietende von Gesundheitsleistungen bei der Beantragung und Verwendung öffentlicher Mittel.
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