Die Immobilie ist von großer Bedeutung bei fast jeder unternehmerischen Tätigkeit – für diejenigen, die sie bauen, vermarkten oder vermieten, wie auch diejenigen, die sie kaufen, mieten, nutzen. Die einen schätzen insbesondere ihren Vermögenswert, für die anderen ist sie Mittel zum Zweck, um ihr Gewerbe zu betreiben oder ihre Produktion zu ermöglichen. So verschieden, wie die Interessen an der Immobilie sind, so verschieden sind auch Immobilien selbst: Von Wohn- oder Bürogebäuden über Produktions- und Lagerhallen, Verwaltungs- und Infrastruktureinrichtungen bis zu Spezialimmobilien.
avocado rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Mandant:innen in allen Fragen des privaten und öffentlichen Immobilien- sowie Immobilienwirtschaftsrechts. Bundesweit. Wir sind für Sie da ab dem ersten Interesse für eine Immobilie, während deren Nutzung bis hin zum Ausstieg. Fragen rund um Kauf und Verkauf, Projektierung, Bau und Abbruch, Mietverträge vom Abschluss über Schriftform bis zur Kündigung, Nebenkosten und Räumung, Nutzung und Nutzungsänderungen, Asset Management oder auch dingliche Sicherung von Nutzungsrechten gehören zu unserem Tagesgeschäft.
Alle, die schon einmal gebaut haben, können dazu ihre Geschichte erzählen. Gehört Bautätigkeit zum eigenen Gewerbe, werden aus Geschichten schnell Legenden. Auch beim Bau gibt es Wege und Strategien zur Risikominimierung, die dazu führen, Fehler zu vermeiden. Bei der Planung, der Vertragsgestaltung, der Bauüberwachung und -steuerung, der Bauausführung, dem Claim Management und und und... Oft sind ausgewogene Regelungen und Handlungsweisen am Ende für alle Beteiligten nicht nur stressfreier und kostengünstiger, sondern gewährleisten zudem schnellere Ergebnisse und bessere Qualität. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen in jedem Stadium des Baus optimal zur Geltung kommen. Rechtlich wie wirtschaftlich.
Vertrag ist nicht gleich Vertrag – auch wenn er vielleicht denselben Namen trägt. Bei der Errichtung eines Bürogebäudes sind andere Aspekte zu berücksichtigen als bei einem Hotelbau. Entsprechendes gilt für öffentlich geförderten Wohnungsbau, ein Factory-Outlet-Center, den Neu- oder Umbau eines Klinikgebäudes oder eines kommunalen Wertstoffhofes. Wir beraten Sie genauso kompetent beim Abschluss eines klassischen VOB- oder HOAI-Vertrages wie bei der Verhandlung einer GMP-Vereinbarung.
Nicht nur öffentliche Bauauftraggeberinnen und -auftraggeber, sondern auch private Bauherr:innen, die für ihr Projekt öffentliche Förderung erhalten, und ebenso diejenigen, die ein Bauvorhaben auf Grundlage eines Konzessionsvertrags mit der öffentlichen Hand realisieren, müssen vergabe- und/oder fördermittelrechtliche Regelungen kennen und beachten. Denn von der Architektin über den Projektsteuernden bis hin zum Bauunternehmen bzw. – bei der Baukonzession – dessen Nachunternehmen müssen sie regelmäßig alle vertraglich in die Projektrealisierung einbezogenen Personen und Unternehmen in einem vergaberechtlichen Auswahlverfahren ermitteln. Und dabei sind gleichzeitig auch zwingend die maßgeblichen Förderbestimmungen einzuhalten; andernfalls drohen schmerzhafte Mittelrückforderungen, und zwar auch noch lange nach Abschluss des Bauprojektes. Wir kennen uns aus im vergabe- und fördermittelrechtlichen Vorschriftendschungel und behalten für Sie den Überblick. Und wenn Sie doch in Konflikt mit Ihren Fördermittelgeberinnen und -gebern, den Bietenden im Vergabeverfahren, den (potentiellen) Käufer:innen Ihrer Immobilie oder Ihren Vertragspartner:innen kommen, dann stehen Ihnen mit avocado rechtsanwälte kompetente und erfahrene Berater:innen zur Seite.
Bauen im Bestand ist eine Herausforderung für alle Projektbeteiligten. Wir helfen Ihnen, Ihr Bauvorhaben so vorzubereiten, dass Überraschungen möglichst vermieden werden. Dies beginnt mit der sorgfältigen Prüfung besonderer rechtlicher Anforderungen an den Baugrund – insbesondere bei gewerblicher oder industrieller Vornutzung. Hierzu verfügen wir über langjährige Erfahrungen im Umgang mit Altlasten und Flächenrecycling. Gemeinsam mit geeigneten Fachgutachter:innen entwickeln wir für Sie auf die Folgenutzung abgestimmte Sanierungskonzepte und sorgen für deren rechtliche Absicherung gegenüber den zuständigen Behörden. Wesentlicher Baustein eines erfolgreichen Refurbishments ist ein rechtlich einwandfreier Umgang mit Gebäudeschadstoffen. Eine übersehene Asbestsanierung oder nicht erkannte gesundheitsschädliche Fugenmaterialien treiben die Baukosten in die Höhe und können leicht Zeitpläne über den Haufen werfen. Wir kennen die rechtlichen Anforderungen und beraten Sie bei der Umsetzung.
Die Schnittstellen zum öffentlichen Immobilienrecht sind bei der Beratung von Neubau-, Erweiterungs- und Umbauvorhaben vielfältig. Wir wirken bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen (Bau- und Bauplanungsrecht, Bodenschutzrecht, Denkmalschutzrecht, Straßen- und Wegerecht, Wasserrecht usw.) mit und unterstützen Ihre Planer:innen bei der Erstellung genehmigungsfähiger Antragsunterlagen. Insoweit bieten wir den kompletten Service der rechtlichen Beratung und – wo es sein muss – die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten aus einer Hand.
Gewerberaummietrecht ist eine komplexe Spezialmaterie. Wir sind in diesem Bereich zu Hause und kennen die besonderen Anforderungen verschiedener Branchen ebenso wie die Bedürfnisse von Mieter:innen und Vermieter:innen. Die Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht wie auch die best practice bei maßgeblichen Aspekten der An- und Vermietung von Gewerbeimmobilien wurde von uns mitgeprägt. Unsere praktische Erfahrung und unser theoretisches Wissen spiegeln sich in zahlreichen Veröffentlichungen sowie regelmäßigen Auftritten bei Fachkongressen und Fortbildungsveranstaltungen wider, die für Immobilienpraktiker:innen wie Immobilienrechtler:innen zum verpflichtenden Standard gehören.
Ein funktionierendes Asset-Management ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirtschaftlich erfolgreichen Immobiliennutzung. Auch hier sind wir zu Hause. Von der sinnvollen Gestaltung von Verträgen bis hin zur Unterstützung bei Betriebskostenabrechnungen, bei der Vermeidung von kosten- und zeitintensiven Konflikten, aber auch der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen.
avocado rechtsanwälte beraten ihre Mandant:innen bei dem Erwerb und dem Verkauf von Immobilien - bei einem Einzelobjekt wie auch bei gesamten Portfolios. Soweit gewünscht und erforderlich begutachten wir die Objekte in tatsächlicher Hinsicht und prüfen für Sie alle rechtlich relevanten Aspekte. Wir erstellen die notwendigen Verträge und unterstützen Sie während der Kaufvertragsverhandlungen bis zum optimalen Vollzug der Transaktion. Regelmäßig übernehmen wir auch die weitere rechtliche Betreuung erworbener Objekte und Portfolios für unsere Mandant:innen.
Für Wohnungsgesellschaften erarbeiten wir Konzepte zur bestmöglichen Nutzung des Bestandes (z.B. zur Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen) und setzen diese gemeinsam mit den Gesellschaften erfolgreich um. Wir achten darauf, dass Ihre Verträge (mit Mieter:innen, Makler:innen, Verwalter:innen, sonstigen Dienstleistenden) stets den aktuellen Anforderungen genügen und auch so umgesetzt werden. Im Streitfall setzen wir Ihre Rechte in der Wohnungseigentümerversammlung ebenso durch wie vor Gericht. Auch Sonderfälle (z. B. Stockwerkseigentum) landen bei uns nicht im Bermudadreieck, sondern werden mit den notwendigen Spezialkenntnissen kompetent gelöst.
Streit zu vermeiden, hat für uns immer Priorität. Wenn sich dieses Ziel nicht erreichen lässt, stehen wir aber erst recht an Ihrer Seite und kämpfen für Ihre Rechte: Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwehr von Gegenansprüchen, vor Behörden, Gerichten und Schiedsgerichten.
Was wir tun.
Für wen wir arbeiten.