Rettungsdienst sowie Brand- und Katastrophenschutz sind elementare Bestandteile der staatlichen Daseinsvorsorge. Vor allem der Rettungsdienst ist dabei in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen geraten, da private Leistungserbringer auf den Markt drängen. Zudem verstärkt sich der wirtschaftliche Druck auf die öffentlichen Aufgabenträger durch die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die ohnehin angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen. Trotzdem muss alles technisch und medizinisch auf dem aktuellen Stand bleiben. Wir begleiten Sie bei der Beschaffung von Rettungsdienstleistungen (Notfallrettung, Krankentransport, Luftrettung, Notärztliche Versorgung), Fahrzeugen (Rettungsdienst und Feuerwehr) und sonstigen Sachmitteln (Medizinprodukte, IT- Hard- und Software, Digitalfunk etc.), aber auch von Bau- und Architektenleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Rettungs- und Feuerwachen und gestalten mit Ihnen Ihre Vergabe- und Auswahlverfahren.
Bei der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen europäische Vorgaben mit Bundesrecht und dem – in vielen Fällen kollidierenden– landesrechtlichen Fachrecht in Einklang gebracht werden. Und es geht jeweils leider nicht nur um einzelne Vorschriften oder Gesetze. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („BOS“) bewegen sich in Querschnittsmaterien. Wir sorgen dafür, dass der Querschnitt nicht ins Bermudadreieck führt, und unterstützen Sie bei Genehmigungsverfahren für Krankentransport und Notfallrettung wie auch bei allen Fragen zu Finanzierung und Vergütung (einschließlich des Gebührenrechts).
Um der komplexen Gemengelage bei der Tätigkeit von BOS gerecht werden zu können, ist eine umfassende Betrachtung spezifischer Problemstellungen aus verschiedensten Blickwinkeln erforderlich. Wir verfolgen dabei seit Jahren einen branchenspezifischen, rechts- und fachgebietsübergreifenden Beratungsansatz. Hierfür bündeln wir unsere rechtliche Kompetenz aus den Bereichen Gefahrenabwehr-, Vergabe-, Arbeits- und öffentliches Wirtschaftsrecht. Bei Bedarf können wir außerdem jederzeit auf hoch qualifizierte Fachberater:innen aus unserem Netzwerk zurückgreifen. Dadurch sind wir in der Lage, Sie optimal auch bei anstehenden Gesetzgebungsvorhaben oder Anhörungsverfahren zu unterstützen, Ihre individuellen Rettungsdienststrukturen zu begutachten und zu bewerten und frühzeitige Risikoanalysen durchzuführen. Alles dient in Ihrem Interesse stets dem Ziel, nicht nur rechtssichere, sondern vor allem praktikable Lösungen zu erarbeiten. Schließlich steht gerade bei der Daseinsvorsorge die Aufgabenerfüllung im Vordergrund.
Wir unterstützen öffentliche Aufgabenträger (Bundesländer, Landkreise, kreisfreie Städte, Berufsfeuerwehren, Rettungsdienstgesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und Zweckverbände), aber auch Leistungserbringer bei sämtlichen Fragen rund um die Erfüllung des Sicherstellungsauftrags in der Gefahrenabwehr. Dazu gehören Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Aufgabenträgern, Vertragsänderungen und -anpassungen, die Haftung von Rettungsdienst- und Feuerwehrpersonal im Rahmen der Amtshaftung oder im Innenverhältnis zum Beauftragten, Compliance, die Kompetenzen des nicht-ärztlichen Personals, eine umfassende Beratung im Individual- und Kollektivarbeit (auch an der Schnittstelle zwischen Öffentlichem Dienst- und Beamtenrecht), aber auch die Gründung, Umstrukturierung oder Ausgliederung von Rettungsdienstgesellschaften, Eigenbetrieben und -gesellschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR).
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