Unsere Experten des Fachbereichs "Allgemeines Wirtschaftsrecht und Konfliktlösung" sind Ihre Ansprechpartner in allen folgenden Arbeitsgebieten:
Allgemeine Geschäftsbedingungen • Direktvertrieb • Handelsrecht • Insolvenz und Sanierung • Internationale Schiedsgerichtsverfahren • Internationales Privatrecht • Kaufrecht • Leasingrecht • Produkthaftungsrecht • Prozessführung • Schadensersatzrecht • Sportrecht • Versicherungsrecht • Vertragsrecht • Vertriebsrecht • Zivilrecht • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Konfliktlösung:
Wir streiten für Sie. Ohne Wenn und Aber.
Die Prozessführung – vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten – ist eine Kernkompetenz von avocado rechtsanwälte. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, stehen erfahrene Prozessanwälte an Ihrer Seite. Dies gilt für Verfahren vor Zivil-, Finanz-, Straf- und Verwaltungsgerichten. Unser Fachbereich Konfliktlösung arbeitet dabei stets eng mit unseren anderen Fachbereichen zusammen, um unsere Kompetenz in der Prozessführung mit unserer Expertise bei den jeweils relevanten fachrechtlichen Fragen zusammen zu führen. Falls ein Gerichtsverfahren mit erhöhten Risiken verbunden oder nicht in Ihrem Interesse ist, klären wir Sie hierüber auf und erarbeiten mit Ihnen pragmatische Alternativlösungen.
Was wir für Sie tun:
Vorgerichtliche Strategieberatung
Vorgerichtliche Risikoevaluierung, auch zu drohenden Sammelklagen (Musterfeststellungsklage oder Verbandsklage).
Vorgerichtliche Strategieberatung zur Vorbereitung auf Eskalationen.
Beratung bei Vertragsverhandlungen hinsichtlich der Wahl der im Einzelfall günstigen Gerichte/Schiedsgerichte unter besonderer Berücksichtigung der Vollstreckbarkeit von Urteilen/Schiedsentscheidungen und des anwendbaren Rechts. Vorausschauende Formulierung von besonders konfliktanfälligen vertraglichen Bestimmungen.
Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung
Prüfung der Möglichkeiten einer einvernehmlichen Beilegung der Auseinandersetzung, Erarbeitung von maßgeschneiderten Konfliktlösungen. Beratung und Vertretung bei den Verhandlungen mit der Gegenseite unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Interessen, zum Beispiel die Erhaltung einer funktionierenden Geschäftsbeziehung zum Streitgegner.
Prozessführung
Vertretung vor allen ordentlichen Gerichten in Deutschland sowie vor Arbeitsgerichten, Finanzgerichten, Strafgerichten, Verwaltungsgerichten und dem EuGH
Schwerpunkte sind insbesondere:
Begleitung von Rechtsstreitigkeiten im Ausland (z. B. als Gutachter)
Vollstreckung in- und ausländischer Titel
Enge Zusammenarbeit mit technischen und ökonomischen Gutachtern
Komplexe Streitverfahren
Organisation und Abwehr oder Durchführung Strukturierung von Massenverfahren (z. B. Musterfeststellungsverfahren oder Verbandsklagen, Haftungs- bzw. Gewährleistungsklagen, Kapitalanlegerklagen oder Verfahren von Verbraucherverbänden)
Strategische Bearbeitung komplexer Fragestellungen (z. B. zum internationalen Recht), auch als Zweitgutachter
Alternative Streitbeilegung in komplexen Streitverfahren
Schiedsverfahren
Vertretung der Mandanten vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten
Übernahme des Schiedsrichteramtes (z. B. DIS, ICC, LCIA)
Führung von Schiedsgerichtsverfahren vor internationalen Institutionen (z. B. DIS, ICC, LCIA)
Vollstreckung aus nationalen und internationalen Schiedssprüchen
Die Mitglieder unseres Fachbereichs sind durch einschlägige Veröffentlichungen ausgewiesen.
Geissler, Dennis: Die geplante (deutsche) Musterfeststellungsklage und die (europäische) Sammelklage: Fluch oder Segen für die deutsche Industrie?, Aufsatz in GWR 2018, S. 189
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Geissler, Dennis: Einhaltung der Business Judgement Rule schließt Strafbarkeit nach § 266 StGB aus, BGH, U. v. 12.10.2016 (5 StR 134/15), Entscheidungsbesprechung in GWR 2017, S. 9
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Geissler, Dennis: Haftung des eingetragenen und faktischen Geschäftsführers sowie des directors oder shadow directors einer englischen Limited nach § 64 GmbHG: Lösungswege aus der Haftungsfalle, Aufsatz in GmbHR 21/2016, S. 1130 ff.
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Geissler, Dennis: Nur schlüssiges Sanierungskonzept kann Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners ausschließen, BGH, U. v. 12.05.2016 (IX ZR 65/14), Entscheidungsbesprechung in GWR 2016, S. 2821
Geissler, Dennis: Faktische Geschäftsführung bestimmt sich nach dem Gesamterscheinungsbild des Auftretens nach außen, LG Hannover, U. v. 8.2.2016 (1 O 169/13), Entscheidungsbesprechung in GWR 2016, S. 260
Geissler, Dennis: Amtsermittlungsgrundsatz und Marktrisikoprämie im Spruchverfahren, OLG Düsseldorf, B. v. 17.12.2015 (I 25 W 22/14), Entscheidungsbesprechung in GWR 2016, S. 207
Geissler, Dennis: Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den Schuldner im Schutzschirmverfahren nur bei gerichtlicher Ermächtigung, BGH, U. v. 24.3.2016 (IX ZR 157/14), Entscheidungsbesprechung in GWR 2016, S. 213
Geissler, Dennis: Beweislast bei Wiederaufnahme von Zahlungen nach Zahlungseinstellung, BGH U. v. 24.3.2016 (IX ZR 242/13), Entscheidungsbesprechung in GWR 2016/214
Geissler, Dennis: Keine Gläubigerbenachteiligung bei wirtschaftlich (deutlich) schlechterem Ergebnis des betroffenen Einzelgläubigers, BGH, U. v. 28.1.2016 (IX ZR 185/13), Entscheidungsbesprechung in GWR 2016, S. 102
Nachmann/Geissler: Länderteil Deutschland, in Kindler/Nachmann, Handbuch Insolvenzrecht in Europa, Stand 2014, Verlag C. H. Beck
Geissler, Dennis: Geschäftsführer: Sozialversicherung und Betriebsrente im Spannungsverhältnis, Aufsatz in GmbHR 2014, R033-R034
Geissler, Dennis: Auch Insolvenzverschleppung in Form verspäteter Antragstellung begründet Amtsunfähigkeit eines GmbH-Geschäftsführers, OLG Celle, U. v. 29.8.2013 (9 W 109/13), Entscheidungsbesprechung in GWR 2013, S. 488
Geissler, Dennis: Geschäftsführerhaftung bei der GmbH & Co. KG, BGH, U. v. 18.6.2013 (II ZR 86/11), Entscheidungsbesprechung in GWR 2013, S. 422
Geissler, Dennis: Erforderlichkeit eines certificate of good standing zum Nachweis der Existenz einer US-amerikanischen Gesellschaft, LAG Nürnberg, B. v. 1.2.2013 (2 Wx 42/13), Entscheidungsbesprechung in GWR 2013, S. 249
Figgen, Markus und Heldt, Justus: Einkauf von Entsorgungsleistungen, BME-Praxisleitfaden "Einkauf von Facility-Management-Leistungen", 2013, S. 94 ff.
Geissler, Dennis: Insolvenzfestigkeit einer Sicherungstreuhand, LAG Nürnberg, B. v. 14.11.2012 (2 Sa 837/70), Entscheidungsbesprechung in GWR 2013, S. 170
Geissler, Dennis: Kein Rücktritt vom Vergleich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, BAG, U. v. 11.7.2012 (2 AZR 42/11), Entscheidungsbesprechung in GWR 2012, S. 471
Weisser, Johannes: Joint Ventures in Indien - Heiter bis wolkig, Deutsch-Indische Wirtschaft 2/2011, S. 2 f.
Weisser, Johannes u.a.: Antitrust Law - "A good thing we talked about it?", BARIG News, March 2008;
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Weisser, Johannes u.a.: Kartellrecht - "Gut, dass wir darüber gesprochen haben?", veröffentlicht in den BARIG News, Ausgabe März 2008;
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Lieb, Thorsten u.a.: Beschlagnahmte Fracht, veröffentlicht in: Who is Who Aircargo 2008, S. 17 ff.
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