LL.M.Eur., Counsel / München
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Deutsch, Englisch
Dr. Johannes Krause berät vorwiegend Bauprojektentwickler sowie private und öffentliche Auftraggeber bei Bauvorhaben während der gesamten Projektbegleitung, sowohl in der Ausschreibungsphase und der Projektrealisierung wie auch in der Abrechnungs- und Gewährleistungszeit.
Zu seinen Schwerpunkten gehört die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen einschließlich der Prozessführung. Dabei vertritt er seine Mandanten bei streitigen Auseinandersetzungen mit anderen Baubeteiligten im Rahmen der außergerichtlichen Konfliktlösung und verfügt über besondere Erfahrung mit der Führung komplexer bau- und architektenrechtlicher Prozesse vor den Gerichten und Schiedsgerichten.
Zu den Mandanten von Dr. Johannes Krause gehören Bauprojektentwickler, Städte und Gemeinden, Kliniken, Schulgenossenschaften sowie private und öffentliche Unternehmen, vorwiegend im Anlagenbau. Dr. Krause hat beispielsweise bei der Sanierung und Revitalisierung des Baubestandes alter Verwaltungsgebäude für die zukünftige Nutzung als Hotel und gewerbliches Büro, des Baus von hochtechnisierten Anlagen u.a. im Bereich der Umwelttechnik, Krankenhaus- und Klinikgebäuden, öffentlichen Gebäuden (Schulen und Jugendherbergen) sowie bei Tief- und Straßenbauprojekten beraten.
Er tritt regelmäßig als Referent bei Vortragsveranstaltungen auf.
Dr. Johannes Krause studierte und promovierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Seit 2017 ist er Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Krause, Johannes: Mittelstandsförderung im Vergaberecht – Rechtliche Grenzen des Mittelstandsschutzes unter Berücksichtigung der Reform der Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3, GWB, 196 Seiten, 2015
Krause, Johannes: Abweichungskompetenzen der Bundesländer am Beispiel des Umweltrechts, JA 2011, S. 768 - 770
Krause, Johannes u.a.: Der praktische Fall: Öffentliches Recht: Windpark, VR 2010, S. 238 - 243
Krause,Johannes u.a.: Absage an einen total-funktionalen Mangelbegriff: Leistungs- und Haftungsgrenzen arbeitsteilig zusammenwirkender Gewerke, NZBau 2017 Heft 7, 402 - 408