Unser erfahrenes Notariatsteam mit drei Notar:innen und großem Back Office begleitet Sie in allen notariellen Tätigkeitsbereichen, insbesondere bei der Vorbereitung, Protokollierung und Abwicklung von Beurkundungen und Beglaubigungen vornehmlich im Grundstücks-, Gesellschafts- sowie Erb- und Familienrecht.
Wir betreuen Sie bei der Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen bis hin zur Beurkundung und Abwicklung großer Real Estate Transaktionen. Professionellen Immobilieninvestor:innen helfen wir, die sachgerechte Transaktionsstruktur für ihre Investition zu entwickeln, setzen ihre Vorstellungen von ihrem Investment um und gewährleisten eine sichere und zeitgerechte Vertragsabwicklung. Soweit eine Belastung von Immobilien zu Gunsten der Finanzierungsbanken erfolgen soll, sorgen wir in Abstimmung mit diesen Finanzierungsbanken für die erforderlichen grundbuchlichen Einträge.
Wir entwerfen und beurkunden z. B. Gesellschaftsgründungen, Urkunden über Satzungsänderungen, Verträge und Beschlüsse nach dem Umwandlungsgesetz, Verträge über die Abtretung und die Verpfändung von Geschäftsanteilen und/oder Mitgliedschaftsrechten, Unternehmensverträge sowie Verträge über Kapitalmaßnahmen und betreuen die Abwicklung. Auch die Beurkundung und Abwicklung komplexer Corporate Transaktionen führen wir für Sie durch. Hierzu zählen insbesondere Finanzierungsrunden bei Venture Capital Finanzierungen.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrages und empfehlen Ihnen die für Sie unter erb- und steuerlichen Gesichtspunkten optimale Gestaltung. Hierzu gehört auch die Beratung zur Übertragung von Vermögen unter Lebenden, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge und der Überlassung von Grundeigentum an Kinder oder unter Eheleuten. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge beraten wir Sie bei allen auftretenden gesellschaftsrechtlichen, familien- und erbrechtlichen sowie steuerrechtlichen Fragen und bieten eine umfassende Vertragsgestaltung. Falls keine oder keine geeigneten Nachfolger:innen in der Familie vorhanden sind, übernehmen wir auch die Testamentsvollstreckung.
Was wir tun
Für wen wir arbeiten
Behrens, Lars-Henning: OLG München: Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers bei Löschung einer Grundschuld, in: notar 2017, 437 f.
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Behrens, Lars-Henning: Insolvenzrecht in der notariellen Praxis, notar 2017, S. 159 ff
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Behrens, Lars-Henning: OLG Oldenburg: Pfändbarkeit des Rechts zur Annahme eines Angebots, Anmerkung zum Urteil vom 28. Juni 2016 – 2 U 28/16, in: notar 2017, S. 286 f
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